Gehen die Umstände, denen zufolge die Klage vor dem Gericht gemäß den Absätzen 2 und 3 zulässig ist, dem Datum der Bekanntgabe der ersten Tagung des Gerichts voraus, beginnt die Frist von neunzig Tagen mit diesem Datum zu laufen.
如依上文第2、第3两款规定而使申请可为法庭

情形发生于法庭公布首次开庭日期之日以前,九十日
时限应自该日算起。

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报道、文章;
束,完成,终止;
联合国会员国;应会员国过半数